Pauschalvertrag des DOSB mit der GEMA wird fortgeführt
Die Verhandlungen über die Fortführung des Pauschalvertrages des DOSB mit der GEMA konnten noch rechtzeitig vor dem Jahresende mit einer Einigung zum Abschluss gebracht werden. Für das Jahr 2025 wird daher der Pauschalvertrag inhaltlich unverändert fortgeführt werden können.
Im Pauschalvertrag des DOSB mit der GEMA ist geregelt, dass ein Teil der von Sportvereinen, Sportkreisen und Mitgliedsverbänden des WLSB vorgenommenen Musiknutzungen sowohl von der Anmeldung als auch von der Vergütungspflicht freigestellt sind und für die verbleibenden Veranstaltungen Vorzugssätze gelten.
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