Ehrungen

Das Ehrenamt hat eine zentrale Bedeutung für die Arbeit in den Vereinen. Mit seiner Stärkung steht und fällt die Vereinsstruktur und damit das Vereinsleben. Das Ehrenamt ist nicht nur für den Verein und für den Verband, sondern auch für die Gesellschaft insgesamt von herausragender Bedeutung, sei es in der Jugendarbeit, sei es als Trainer, Übungsleiter und Betreuer oder als sogenannter Funktionär in der Vereins- oder Verbandsführung.

Der organisierte Sport unterstützt ehrenamtlich für den Sport tätige Menschen und erachtet es als wichtige Aufgabe, diese Personen für ihr Engagement entsprechend auszuzeichnen – und damit die Leistungen auch in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

(c) Sportkreis Ludwigsburg | Foto: Kay Bäumges

Ehrungen seit 2008

Hier finden Sie die aktuelle Übersicht der Ehrungen seit dem 01.01.2008.

Ehrungsrichtlinien

Ehrungen durch den Württembergischen Landessportbund (WLSB)

1. Der Württembergische Landessportbund kann Persönlichkeiten ehren, welche sich um die Förderung und die Bestrebungen des WLSB, seiner Verbände oder Vereine besondere Verdienste erworben haben.

2. Ehrungen erfolgen durch die Verleihung
a) der Ehrennadel in Bronze
b) der Ehrennadel in Silber
c) der Ehrennadel in Gold
d) Ehrenmitgliedschaft gem. § 5 Ziff. IV der WLSB-Satzung
e) des Ehrenrings
f) Ehrenplakette

3. Voraussetzungen der Ehrungen sind in der Regel:
a) für die Ehrennadel in Bronze eine siebenjährige ehrenamtliche Tätigkeit in einem Wahlamt auf
Vereins- Verband- oder WLSB-Ebene, die besondere Anerkennungverdient;
b) für die Ehrennadel in Silber eine verdienstvolle Tätigkeit in einem Wahlamt auf Vereins- Verband-
oder WLSB-Ebene (5 Jahre) nach Verleihung der Ehrennadel in Bronze, oder zumindest 12 Jahre,
die besondere Anerkennung verdient;
c) für die Ehrennadel in Gold eine verdienstvolle Tätigkeit in einem Wahlamt auf Vereins-, Verband-
oder WLSB-Ebene, (angemessener Zeit) nach der Verleihung der Ehrennadel in Silber, die
besondere Anerkennung verdient;
d) für die Ehrenmitgliedschaft eine weitere verdienstvolle Tätigkeit nach der Verleihung der
Ehrennadel in Gold nach Maßgabe der jeweiligen besonderen Ausschreibungen;
e) der Ehrenring darf im Höchstfall nur an zwölf lebende Persönlichkeiten verliehen werden;
f) für die Ehrenplakette des WLSB besondere Verdienste um den Sport von Personen außerhalb der
Sportorganisation.

4. Anträge auf Ehrungen können von allen WLSB-Mitgliedern gestellt werden. Sie müssen mindestens 6
Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin online über das Internet-Portal meinWLSB
(www.meinwlsb.de) beim zuständigen Sportkreis bzw. beim WLSB (nur für Mitgliedsverbände)
beantragt werden.

5. Zuständig für die Entscheidung und Vergabe der WLSB-Ehrennadeln in Bronze, Silber und Gold ist
neben der vom Präsidium des WLSB für den Bereich „Ehrungen“ beauftragten Person auch der
jeweilige Sportkreis.

6. Über die Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft, der Ehrenplakette und die Verleihung des Ehrenrings
entscheidet das WLSB-Präsidium.

7. Für alle Ehrungen gilt in der Regel, dass 3 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem letzten Wahlamt
eine Ehrung nicht mehr erfolgen kann.

Stuttgart, den 01. Juli 2013

Ehrungsordnung des Sportkreises Ludwigsburg

Der Sportkreis Ludwigsburg gibt sich diese Ehrungsordnung. Grundsätzlich stellen die darin enthaltenen Ehrungen Ergänzungen zu den Ehrungsrichtlinien des WLSB dar. Sie sollen keine Ersatzfunktion anstelle der Ehrungen des WLSB übernehmen. Dort wo die Kriterien der Ehrungsordnung des WLSB – aus welchen Gründen auch immer – nicht greifen, sollen die Ehrungen des Sportkreises Menschen „Danke“ sagen für Ihr Engagement im und für den Sport im Sportkreis Ludwigsburg. Auf Grund dieser grundsätzlichen Ausführungen hat der Sportkreisvorstand in seiner Sitzung am 21.10.2008 die nachfolgenden Ehrungsrichtlinien beschlossen.

1. Der Sportkreis kann Angehörigen seiner Vereine, die Mitarbeiter im Sportkreis, sowie Persönlichkeiten, die sich um die Förderung des Sports, seiner Vereine und ihrer Abteilungen Verdienste erworben haben, ehren.

Für sportliche Leistungen bei Meisterschaften und anderen sportlichen Veranstaltungen erfolgt keine Ehrung durch den Sportkreis.

2. Ehrungen erfolgen durch
a) die Verleihung des Sportkreis-Ehrenbriefes
b) die Ernennung zum Ehrenmitglied
c) die Ernennung zum Ehrenpräsidenten

3. Voraussetzungen für Ehrungen sind grundsätzlich vorausgegangene Ehrungen des WLSB und der WSJ.

Weitere Voraussetzungen sind:
a) Für den Sportkreis-Ehrenbrief:
Eine vorausgegangene Ehrung Silber durch den WLSB bzw. Ehrung Gold durch die WSJ. Der Sportkreis-Ehrenbrief kann jedoch frühestens nach Ablauf von 5 Jahren nach der letzten Verleihung (WLSB – Silber bzw. WSJ-Gold) verleihen werden. In besonders gelagerten Fällen ist eine Abweichung von dieser Frist möglich, jedoch frühestens nach Ablauf von 2 Jahren.
b) Für die Ernennung zum Ehrenmitglied:
Außergewöhnliche Verdienste für den Sport im Wirkungsbereich des Sportkreises Ludwigsburg. Der zu Ehrende muss eine Funktion im Sportkreis Ludwigsburg über einen längeren Zeitraum inne gehabt haben.
c) Für die Ernennung zum Ehrenpräsidenten:
Eine langjährige Ausübung der Funktion des Sportkreispräsidenten

4. Ehrungsanträge können von allen Mitgliedern des Sportkreises gestellt werden. Sie sind mindestens 6 Wochen vor dem
vorgesehenen Ehrungstermin bei der Sportkreisgeschäftsstelle über das Internetportal „meinWLSB“ zu stellen.

5. Die Zuständigkeiten für die Verleihung und Ernennungen sind wie folgt:
a) Für die Verleihung des Sportkreis-Ehrenbriefes ist grundsätzlich der Präsident zuständig.
b) Für die Ernennung zum Ehrenmitglied ist grundsätzlich der Sportkreisvorstand zuständig.
In begründeten Ausnahmefällen kann das Sportkreispräsidium eine Entscheidung treffen.
c) Für die Ernennung zum Ehrenpräsidenten ist grundsätzlich der Sportkreistag zuständig. In begründeten Ausnahmefällen kann
der Sportkreisvorstand ersatzweise entscheiden.

Beschlossen am 21. Oktober 2008

Ehrungsordnung der Württembergischen Sportjugend (WSJ)
Die Württembergische Sportjugend ehrt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der WSJ-Ehrennadel, die sich im Jugendbereich besondere Verdienste erworben haben. Die Ehrung hat in einem würdigen Rahmen zu erfolgen. Dabei sind die Verdienste der zu Ehrenden herauszustellen.

§1
Die Württembergische Sportjugend zeichnet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendbereich in drei Stufen aus.

I. WSJ-Ehrennadel im Bronze
II. WSJ-Ehrennadel in Silber
III. WSJ-Ehrennadel in Gold

§2
Die Verleihung einer WSJ-Ehrennadel für Jugendmitarbeiterinnen und Jugendmitarbeiter setzt folgende Bedingungen voraus:

I. Die WSJ-Ehrennadel in Bronze kann an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendbereich verliehen werden, die mindestens
fünf Jahre im Verein, Sportkreis oder Fachverband tätig sind.

II. Die WSJ-Ehrennadel in Silber kann an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendbereich verliehen werden, die (1.) mindestens
zehn Jahre in einem Verein, Sportkreis oder Fachverband tätig sind oder (2.) besondere Verdienste im Jugendbereich erworben
haben.

III. Die WSJ-Ehrennadel in Gold kann an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendbereich verliehen werden, die (1.) mindestens
fünfzehn Jahre in einem Verein, Sportkreis oder Fachverband tätig sind, oder (2.) aussergewöhnliche Verdienste im
Jugendbereich erworben haben, frühestens jedoch 5 Jahre nach Verleihung der Ehrennadel in Silber.

IV. Abweichungen von dieser Regelung kann der SJV im Einzelfall entscheiden.

§3
Über die Verleihung der WSJ-Ehrennadel wird eine Urkunde ausgestellt.

§4
Anträge zur Ehrung können einreichen:

1. die Mitglieder des Sportjugendvorstandes,
2. die Sportkreisjugendleitungen und Fachverbandsjugendleitungen,
3. die Vereine über die Sportkreis- oder Fachverbandsjugendleitungen.

Ehrungsanträge können von allen WLSB Vereinen gestellt werden. Sie sind mindestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin bei der Sportkreisgeschäftsstelle über das Internetportal „meinWLSB“ zu stellen.

Beschlossen im SJV am 04.10.2006

Ehrungsordnung der Sportkreisjugend Ludwigsburg

Die Sportkreisjugend Ludwigsburg ist als ausführendes Organ für die Verleihung der Ehrungen der WSJ zuständig.

§1
Grundsätzlich gilt die Ehrungsrichtlinie der WSJ

§2
Es können lediglich Personen geehrt werden, welche sich in einem Wahlamt und im ehrenamtlich tätigen Bereich eines Vereins, Fachverbands oder Sportkreises, befinden.

§3
Folgende Ehrungen können durch die Sportkreisjugend Ludwigsburg verliehen werden:

a.) Bronzene Ehrennadel der WSJ
Nach frühestens 5 Jahren Tätigkeit gemäß §2a der WSJ Ehrungsrichtlinie oder nach frühestens 8 Jahren für besondere Anerkennung im Jugendsportbereich der Sportkreisjugend Ludwigsburg
b.) Silberne Ehrennadel der WSJ
Nach frühestens 10 Jahren Tätigkeit gemäß §2b der WSJ Ehrungsrichtline oder nach frühestens 16 Jahren für besondere
Anerkennung im Jugendsportbereich der Sportkreisjugend Ludwigsburg. Diese Ehrung darf nur an Träger der bronzenen
Ehrennadel der WSJ verliehen werden.
c.) Goldene Ehrennadel der WSJ
Nach frühestens 15 Jahren Tätigkeit gemäß § 2 c der WSJ Ehrungsrichtlinie,frühestens 5 Jahre nach Verleihung der silbernen
WSJ Ehrennadel oder nach frühestens 24 Jahren für besondere Anerkennung im Jugendsportbereich der Sportkreisjugend
Ludwigsburg. Diese Ehrung darf nur an Träger der silbernen Ehrnennadel der WSJ verliehen werden.
d.) Ehrenband der Sportkreisjugend Ludwigsburg
Es dürfen ausschließlich Personen geehrt werden, welche mindestens 25 Jahre ehrenamtliche Erfahrung im Jugendsport-
bereich vorweisen können. Die zu Ehrenden müssen Träger der WSJ Ehrennadel in Gold sein. Das Ehrenband darf frühestens 5
Jahre nach Verleihung der WSJ Ehrennadel in Gold, verliehen werden. Es muss belegt sein, dass es sich um Personen handelt,
welche mit besonderem Engagement und außerordentlicher Hingabe im Jugendbereich tätig waren.

§ 4
Ehrungsanträge können von allen Mitgliedern des Sportkreises gestellt werden. Sie sind mindestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin bei der Sportkreisgeschäftsstelle über das Internetportal „meinWLSB“ zu stellen. Das Ehrenband der Sportkreisjugend Ludwigsburg muss schriftlich beim Sportkreisjugendleiter mit entsprechender Begründung beantragt werden.
Die Verleihung einer Ehrung muss in einem würdigen Rahmen erfolgen.

§ 5
Die Zuständigkeiten für die Verleihung und Ernennungen sind wie folgt:

a) Die Verleihungsrichtlinien der Ehrennadel der WSJ werden durch die WSJ geregelt
b) Ehrungsanträge können von allen Mitgliedern des Sportkreises gestellt werden.
c) Für die Verleihung des Ehrenbandes der Sportkreisjugend Ludwigsburg ist grundsätzlich der Sportkreisjugendleiter oder
Sportkreispräsident zuständig.
d) Für die Genehmigung des Ehrenband Antrages ist grundsätzlich der Sportkreisjugendleiter gemeinschaftlich mit einem der
Stellvertreter zuständig. Es müssen beide Stimmberechtigte, dem Antrag zustimmen. In begründeten Ausnahmefällen kann der
Sportkreisjugendvorstand eine Entscheidung treffen. Ferner kann er den Antrag genehmigen, auch wenn die Voraussetzungen
nicht erfüllt wurden, in diesem Fall kann von § 3 Absatz d abgewichen werden. Wenn eine 2/3 Mehrheit der anwesenden
Vorstandsmitglieder dem Antrag zustimmt, gilt der Antrag als angenommen. Eine Abstimmung per Briefwahl der
Vorstandsmitglieder ist hierzu legitim.

Beschlossen am 06. Oktober 2009