Bildungszeit beantragen und bis zu fünf Tage frei bekommen
Arbeitnehmer*innen haben die Möglichkeit für bis zu fünf Tage im Jahr, Bildungszeit bei ihren Arbeitgeber*innen zu beantragen. Die Bildungszeit kann dabei für Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten beansprucht werden. Der große Vorteil ist: Arbeitnehmer*innen können ihre Fortbildung besuchen und Arbeitgeber*innen MÜSSEN trotzdem das Gehalt weiterbezahlen.
Es gibt ein paar Dinge, die Antragssteller*innen beachten müssen:
- Die Beantragung von Bildungszeit läuft direkt zwischen dem*der Arbeitnehmer*in und dem*der Arbeitgeber*in ab
- Der Anspruch auf Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz ist gegenüber der*dem Arbeitgeber*in so frühzeitig wie möglich, spätestens aber neun Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme, schriftlich geltend zu machen
- Die Bildungszeit muss direkt bei*m Arbeitgeber*in per Formular beantragt werden
In der WLSB-Infothek finden Sie weitere Informationen, aktuelle Gesetzestexte und auch Formulare um Bildungszeit zu beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.